In ihrer Vernehmlassung vom 25. Januar 2019 beantragt die Gemeinde die Abweisung der Beschwerde. Zudem beantragt sie, der Beschwerde sei in Bezug auf Anpassung der Umfassungsmauer des Containerstandorts die aufschiebende Wirkung zu entziehen. Die Umfassungsmauer beeinträchtige die Sichtbermen im Bereich C.________weg/P.________strasse und stelle ein Risiko dar. Das bewilligte Bauvorhaben sei grossvolumig. In Zusammenarbeit mit der kantonalen Denkmalpflege und dem Berner Heimatschutz sei deshalb ein Massnahmenkonzept zur Wahrung der ortsüblichen Baukultur erarbeitet worden.