Die Gemeinde holte mit Schreiben vom 1. Mai 2017 beim Oberingenieurkreis I des Tiefbauamts (OIK I), bei der kantonalen Denkmalpflege und beim Berner Heimatschutz Fachberichte zur Projektänderung ein. Zudem liess sie das Vorhaben publizieren. Gestützt darauf erhob die Beschwerdegegnerschaft Einsprache. Mit Entscheid vom 19. November 2018 erteilte die RA Nr. 110/2018/165 3 Gemeinde den Bauabschlag (Ziffer 1) und ordnete die Wiederherstellung des rechtmässigen Zustands (Ziffer 2) unter Androhung der Ersatzvornahme wie folgt an: