Nach mehreren Fristerstreckungen reichte die Beschwerdeführerin ein nachträgliches Projektänderungsgesuch ein. Dieses umfasste Anpassungen in der Umgebungsgestaltung (Anzahl und Standort der Besucherparkplätze, Geometrie der Ausweichstelle und der Einfahrt in die Autoeinstellhalle, Standort und Gestaltung Containersammelplatz), in der Dachgestaltung (zusätzliche Dachflächenfenster, anderes Eindeckungsmaterial), in der Fassadengestaltung sowie in der Grundrissgestaltung (Anbau Velo-/Mofa- und zusätzliche Kellerräume, Zusammenlegen von drei zu zwei Wohnungen).