2. Anlässlich von Baukontrollen stellte die Gemeinde fest, dass die Beschwerdeführerin wesentliche Teile des Bauvorhabens anders ausgeführt hatte als bewilligt. Sie forderte die Beschwerdeführerin deshalb auf, dafür ein nachträgliches Projektänderungsgesuch einzureichen. Mit E-Mail vom 25 September 2016 teilte der Bauberater der Regionalgruppe des Berner Heimatschutzes der Gemeinde mit, die Fassadengestaltung entspreche nicht der Bewilligung.