Gegen das Bauvorhaben erhoben verschiedene Personen Einsprache. Mit Gesamtentscheid vom 17. Juli 2015 erteilte der Regierungsstatthalter von Thun die Baubewilligung, unter anderem mit der Auflage, dass die Bauherrschaft verpflichtet werde, anstelle der geplanten grauen Ziegel die in der Kernzone ortstypischen roten Ziegel zu verwenden. Der Gesamtentscheid erwuchs unangefochten in Rechtskraft.