1. Die Beschwerde wird gutgeheissen. Der Gesamtbauentscheid (Baubewilligung) der Gemeinde Ittigen vom 13. November 2018 wird aufgehoben. Dem Baugesuch vom 19. März 2018 wird der Bauabschlag erteilt. 2. Die Verfahrenskosten von Fr. 2'000.– werden dem Beschwerdegegner zur Bezahlung auferlegt. Eine separate Zahlungseinladung folgt, sobald dieser Entscheid in Rechtskraft erwachsen ist. 3. Die Kosten des erstinstanzlichen Baubewilligungsverfahrens von Fr. 7'130.– werden dem Beschwerdegegner zur Bezahlung auferlegt. Für das Inkasso dieser Kosten ist die Gemeinde zuständig, soweit die Kosten nicht bereits bezahlt wurden.