18Vgl. Schatzungsprotokoll vom 4. September 1987, Beilage 1 zur Stellungnahme der Gemeinde vom 21. Januar 2019 RA Nr. 110/2018/164 12 besonderen Verhältnisse zu begründen. Ob das Bauvorhaben ästhetisch zu überzeugen vermag, braucht unter diesen Umständen nicht beurteilt zu werden.