Demgegenüber profitieren vergleichbare Parzellen auf der anderen Strassenseite davon, dass bei ihnen der Strassenabstand zugleich den grossen Grenzabstand ersetzt. Die Lage des Baugrundstücks südlich der Strasse stellt jedoch keine Besonderheit dar, denn solche Gegebenheiten treffen auf eine Vielzahl von Parzellen zu. Die Parzelle Nr. E.________ kann unter Einhaltung aller reglementarischen Abstände problemlos mit einem dreigeschossigen Wohnhaus überbaut werden, wie dies heute mit dem bestehenden Wohnhaus für drei Familien der Fall ist.18 Das erhaltenswerte Wohnhaus überschreitet den geltenden Strassenabstand von 5 m zwar.