f) Zu prüfen ist, ob sich im vorliegenden Fall besondere Verhältnisse aus der bestehenden Bebauungsstruktur ergeben. Das Quartier zwischen G.________weg 1 bis 9 und Blumenweg 1 bis 7 wurde vor über 90 Jahren überbaut, wobei einzelne Gebäude wohl noch älter sind, weil sie die damaligen Alignementslinien überragten (z.B. Gebäude auf den Parzellen Nr. 754, 719 und E.________).17 Die direkte Umgebung des Bauvorhabens wurde dicht mit Haupt- und Nebenbauten zugebaut, was insbesondere auch auf die Parzelle des Beschwerdeführers zutrifft.