Vielzahl von Grenzbebauungen mit Annexbauten auf, die wahrscheinlich rechtmässig erstellt worden seien. Die geltenden Abstände (grosser Grenzabstand 10 m, kleiner Grenzabstand 5 m, Strassenabstand 5 m) liessen keine Erweiterung oder zusätzliche Überbauung zu, ohne entsprechende Ausnahmebewilligungen zu beanspruchen. Die Bauherrschaft habe sich entschieden, das Baudenkmal zu erhalten und zu sanieren. Die Bedürfnisse der erhaltenswerten Bausubstanz seien mit dem vorliegenden Projekt berücksichtigt worden. Eine zusätzliche Baute, optimalerweise als Zusammenbau, entspreche dem Ziel der haushälterischen Bodennutzung.