Die Gemeinde führt aus, die rechteckige Parzellenform sei nur auf den ersten Blick unproblematisch und einfach zu überbauen. Auch die Umgebung/Struktur müsse einbezogen werden. Auf der Bauparzelle seien ein Mehrfamilienhaus und zwei Nebengebäude bestehend. Die Nachbarparzellen wiesen ebenfalls ein Gebäude und eine RA Nr. 110/2018/164 9