Interesse an einer inneren Verdichtung unter Wahrung der Schutzwürdigkeit des bestehenden Wohnhauses Rechnung. Die Unterschreitung des Gebäudeabstands sei aus Sicht der Wohnhygiene nicht problematisch, da die Terrassen und Balkone gegen Osten ausgerichtet seien. Dem Brandschutz könne mit entsprechenden Massnahmen Rechnung getragen werden.