Der Beschwerdeführer macht zunächst geltend, wörtlich habe der Beschwerdegegner nur ein Ausnahmegesuch zur Unterschreitung des Grenzabstands eingereicht. Dies trifft zu, wenn allein auf den Wortlaut des Gesuchs abgestellt wird. Weil der Gebäudeabstand aus der Summe der Grenzabstände besteht, kann das Gesuch des Beschwerdegegners 10 Aldo Zaugg/Peter Ludwig, a.a.O., Art. 12 N. 9 11 Stellungnahme der Gemeinde vom 21. Januar 2019, Beilage 3 RA Nr. 110/2018/164 7