Gebäude auf der Parzelle Nr. F.________ nicht mehr aktenkundig sind, spielt keine Rolle. Zum einen darf angenommen werden, dass das Gebäude Nr. 5 seit über 90 Jahren rechtmässig besteht. Zum anderen dürfte sich eine allfällige Widerrechtlichkeit nicht zulasten des nun bauenden Nachbarn auswirken.10 Im Jahr 1929 stand das Nebengebäude 538A direkt an der Grenze zur Parzelle Nr. E.________. Auf dem Grundbuchplan vom 12. Mai 1949 fehlt dieses Nebengebäude allerdings.11 Wann es in den heutigen Massen erstellt und an das Gebäude Nr. 5 angebaut wurde, ist nicht bekannt, kann aber offen bleiben.