1. Die Baubewilligung mit Ausnahmebewilligungen seien aufzuheben und dem Bauvorhaben sei der Bauabschlag zu erteilen. 2. Eventuell, im Falle einer Baubewilligung, sei festzustellen, dass die vom Beschwerdeführer in seiner Einsprache vom 1.6.2018 erklärte Rechtsverwahrung und sein Lastenausgleichsbegehren vorgemerkt bleiben.