Gegen das Bauvorhaben erhob unter anderem der Beschwerdeführer Einsprache und machte Rechtsverwahrung sowie Lastenausgleichsbegehren geltend. Mit Gesamtentscheid vom 13. November 2018 bewilligte die Gemeinde Ittigen das Bauvorhaben und erteilte die beantragten Ausnahmebewilligungen für das Unterschreiten des Strassenabstands und des Gebäudeabstands. 2. Dagegen reichte der Beschwerdeführer am 17. Dezember 2018 Beschwerde bei der Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion des Kantons Bern (BVE) ein und stellt folgende Rechtsbegehren: