Beschwerdegegner bei der Gemeinde Ittigen ein Baugesuch ein für den Abbruch des Nebengebäudes Nr. 4b, die Sanierung des bestehenden Wohnhauses und den Anbau eines dreigeschossigen Neubaus an das Wohnhaus. Im Neubau sind drei Wohnungen à 74 m2 resp. rund 80 m2 Bruttogeschossfläche geplant. Die beiden Gebäude sollen durch ein verglastes Treppenhaus miteinander verbunden werden. Gegen das Bauvorhaben erhob unter anderem der Beschwerdeführer Einsprache und machte Rechtsverwahrung sowie Lastenausgleichsbegehren geltend.