- Beim Aufenthalt im Freien müssen die Hunde auf geeignete Art und Weise überwacht werden, so dass bei punktueller Lärmstörung jederzeit eingegriffen werden kann. - Der Auslauf ist - soweit nicht bereits vorhanden - mit einem geeigneten Sichtschutz zu versehen. Im Übrigen werden die Verfügung des AGR vom 15. Oktober 2018 und der Bauentscheid der Gemeinde Walliswil bei Wangen vom 20. November 2018 bestätigt. 2. Die Verfahrenskosten von Fr. 1'200.00 werden den Beschwerdeführenden zur Bezahlung auferlegt. Sie haften solidarisch für den gesamten Betrag.