42b Abs. 7 RPV). - An der J.________strasse dürfen sich maximal acht Hunde gleichzeitig aufhalten. - Von 22.00 - 07.00 Uhr (Nachtzeit) müssen die Hunde in Räumlichkeiten gehalten werden, die über ein genügendes Schalldämmmass verfügen. - Lärmintensive Hunde müssen unter Einhaltung der Tierschutzvorschriften auch tagsüber mehrheitlich im Innern gehalten werden. RA Nr. 110/2018/163 14