Auflagen und Bedingungen: - Die Beschwerdeführenden haben der Gemeinde bis 31. Juni 2019 schriftlich mitzuteilen, welche acht Hunde an der J.________strasse gehalten werden (Name, Rasse oder Rassentyp und Microchip-Nummer). Allfällige Änderungen haben die Beschwerdeführenden der Gemeinde unaufgefordert innert fünf Tagen schriftlich mitzuteilen. - Sind die Voraussetzungen für eine Bewilligung nach Artikel 24e RPG nicht mehr erfüllt, so fällt die Bewilligung für das Errichten eines Geheges für die Hundehaltung und das Aufstellen eines Gerätehauses dahin (Art. 42b Abs. 7 RPV).