45 Abs. 1 BauG). Wie am Augenschein vereinbart, wird die Bewilligung zwecks Vereinfachung dieser Kontrolle mit der Auflage ergänzt, dass die Beschwerdeführenden der Gemeinde die Namen der acht Hunde mitteilen, die an der J.________strasse gehalten werden. 3. Kosten 17 Tierseuchenverordnung vom 27. Juni 1995 (TSV; SR 916.401) RA Nr. 110/2018/163 11