Bewilligt wird das aktuelle Betriebskonzept, das darauf beruht, dass künftig maximal acht Hunde an der J.________strasse gehalten werden. Dies haben die Beschwerdeführenden auch mehrmals mündlich und schriftlich zugesichert. Sollten sie sich wider Erwarten nicht daran halten, hätte dies baupolizeiliche Massnahmen zur Folge (vgl. Art. 46 BauG). Zudem könnte das Bauen ohne Baubewilligung oder die Missachtung von Bedingungen, Auflagen oder Vorschriften strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen (vgl. Art. 50 BauG). Die Kontrolle, ob sich die Beschwerdeführenden an die Bewilligung halten, obliegt der Gemeinde als Baupolizeibehörde (Art. 45 Abs. 1 BauG).