f) Ein Teil der Beschwerdegegnerinnen und Beschwerdegegner bezweifelt, dass die Beschwerdeführenden nur 17 Hunde halten. Alle Hundehalterinnen und Hundehalter müssen sich registrieren lassen (vgl. Art. 16 TSV17). Alle Hunde müssen gekennzeichnet und registriert werden (vgl. Art. 17 TSV). Anhaltspunkte, dass sich die Beschwerdeführenden nicht an diese Vorschriften halten würden, sind keine vorhanden. Letztlich kann aber offen gelassen werden, wie viele Hunde die Beschwerdeführenden und ihre Söhne halten. Bewilligt wird das aktuelle Betriebskonzept, das darauf beruht, dass künftig maximal acht Hunde an der J.________strasse gehalten werden.