Sie werden deshalb in die Gesamtbewilligung aufgenommen. Die von der KAPO vorgeschlagene Auflage, der Auslauf sei mit einem geeigneten Sichtschutz zu versehen, ist allerdings mit der Präzisierung "soweit nicht bereits vorhanden" zu ergänzen. Gemäss Ziff. 5.1.2 des Fachberichts der KAPO vom 29. Januar 2018 sind die Aussengehege nämlich bereits mit einem geeigneten Sichtschutz versehen.