Auch der Beschwerdegegner 3 bestätigte, dass sich der Hundelärm gebessert habe und nun akzeptabel sei. Während des Augenscheins bellten die vier Hunde, die draussen waren, nur einmal kurz und leise, als sich die Beteiligten zu den Hundegehegen begaben. Bei der auf acht Tiere reduzierten Hundehaltung kann somit davon ausgegangen werden, dass in der Nachbarschaft keine mehr als geringfügig zu bezeichnenden Störungen verursacht werden.