folgenden Tag um 07.00 Uhr bzw. am Wochenende um 08.00 Uhr wieder ins Freie gelassen. Ausserdem akzeptieren die Beschwerdeführenden ausdrücklich, dass sie an der J.________strasse nur noch maximal acht Hunde halten dürfen. Für die übrigen Hunde haben sie in einem Tierferienheim in Herzogenbuchsee eine Unterbringungsmöglichkeit gefunden. Weiter haben die Beschwerdeführenden erklärt, für die Trainings würden sie die Hunde, die sich bei ihnen befänden, in den Tiertransporter einladen, dann in Herzogenbuchsee die übrigen Hunde holen und anschliessend zum Training fahren. Die Hunde würden nicht vor dem Haus angeschirrt. Auf dieser Erklärung sind sie zu behaften.