Auf Empfehlung der KAPO wurden im Laufe des vorinstanzlichen Verfahrens zur Verbesserung der Lärmsituation für alle Hunde Nachtaufenthaltsplätze im Haus geschaffen. Seither werden die Tiere an trainingsfreien Tagen ab 21.00 Uhr, an Trainingstagen ab 21.30 Uhr im Haus gehalten und erst am RA Nr. 110/2018/163 9