dort der Lebensmittelpunkt der 17 Hunde sei, was eine unzulässige Lärmquelle ergebe. Sowohl aus der Beschwerde als auch aus den Ausführungen der Beschwerdeführenden und der Beschwerdegegnerschaft anlässlich des Augenscheins ergibt sich, dass sich der rechtserhebliche Sachverhalt in der Zwischenzeit erheblich verändert hat. Ursprünglich hielten die Beschwerdeführenden auf ihrem Grundstück 17 Hunde, wobei die Dalmatiner im Haus, die übrigen Hunde draussen schliefen. Auf Empfehlung der KAPO wurden im Laufe des vorinstanzlichen Verfahrens zur Verbesserung der Lärmsituation für alle Hunde Nachtaufenthaltsplätze im Haus geschaffen.