Zudem hätten sie bei der Gemeinde Beschwerde erhoben aufgrund der Lärmbelästigung durch die vielen Hunde. Es sei nicht nachvollziehbar, wie viele Hunde an der J.________strasse untergebracht seien. Bei einer Reduktion der Hunde würden die Bauten auch nicht mehr benötigt. Die Beschwerdeführenden würden es mit der Wahrheit nicht so genau nehmen. Es entspreche nicht der Wahrheit, dass ihr Sohn an der K.________strasse wohne. Er fahre jeden Tag RA Nr. 110/2018/163 4