3. In ihrer Beschwerdevernehmlassung vom 10. Januar 2019 teilte die Gemeinde mit, sie halte an ihrem Entscheid fest. Sie wies darauf hin, dass sie von den Beschwerdeführenden vor Erlass des Entscheids nicht über den Aufenthaltsort der Hunde informiert worden sei. In seiner Beschwerdevernehmlassung vom 14. Januar 2019 beantragte das AGR die Abweisung der Beschwerde. Die Hunde seien nicht in Herzogenbuchsee, sondern in Walliswil bei Wangen gemeldet. Wo die Tiere einquartiert seien, habe keinen Einfluss auf den negativen Entscheid des AGR.