Gestützt auf die Antwort des AGR holte die Gemeinde bei den Beschwerdeführenden weitere Auskünfte und anschliessend bei der Kantonspolizei (KAPO) einen Fachbericht zu den Lärmimmissionen ein. Diese beurteilte die Störung durch die fragliche Hundehaltung mit 17 Tieren als mehr als geringfügig störend und betrachtete gestützt auf die sogenannte Berner Praxis lediglich acht Tiere als zulässig. Die Beschwerdeführenden sahen sich nicht in der Lage, auf einzelne Tiere zu verzichten.