Mit einer gemeinsamen Eingabe vom 4. Dezember 2017 erhoben neben anderen die heutigen Beschwerdegegnerinnen und Beschwerdegegner Einsprache. Sie machten insbesondere geltend, die vielen Hunde würden störenden Lärm verursachen. Die Gemeinde überwies deshalb die Akten erneut dem AGR für eine umfassende Neubeurteilung. Gestützt auf die Antwort des AGR holte die Gemeinde bei den Beschwerdeführenden weitere Auskünfte und anschliessend bei der Kantonspolizei (KAPO) einen Fachbericht zu den Lärmimmissionen ein.