Die Beschwerdeführenden reichten am 7. November 2017 bei der Gemeinde ein Baugesuch ein für das bereits erstellte Gehege für Schlittenhunde, dass bereits erstellte Gerätehäuschen sowie für eine neue Stützmauer aus Steinkörben. In seiner Verfügung vom 17. November 2017 beurteilte das Amt für Gemeinden und Raumordnung (AGR) die Veränderungen als nicht erheblich und erteilte die Ausnahmebewilligung für das Bauen ausserhalb der Bauzone vorbehältlich allfälliger Einsprachen.