1. Die Beschwerdeführenden sind Eigentümerin bzw. Eigentümer der Liegenschaft Walliswil bei Wangen Grundbuchblatt Nr. I.________. Die Parzelle liegt in der Landwirtschaftszone und ist mit einem nichtlandwirtschaftlichen Wohnhaus überbaut, das vor dem 1 Juli 1972 erstellt wurde. Die Beschwerdeführenden halten 17 Hunde, mit denen sie erfolgreich Hundesport betreiben. Im August 2017 stellte die Gemeinde anlässlich einer Besichtigung unbewilligte Bautätigkeiten fest. Die Beschwerdeführenden reichten am 7. November 2017 bei der Gemeinde ein Baugesuch ein für das bereits erstellte Gehege für Schlittenhunde, dass bereits erstellte Gerätehäuschen sowie für eine neue Stützmauer aus Steinkörben.