43 Abs. 1 BewD oder gänzlich neues Projekt zu qualifizieren sind; eine Qualifikation als blosse – nicht publikationspflichtige – Bagatell-änderung fällt von vornherein ausser Betracht, da mit den genannten Änderungen unter anderem die Erweiterung einer in der Landwirtschaftszone gelegenen Mobilfunkanlage um eine zusätzliche Funktechnologie (5G) beabsichtigt wird15. So hat sich der Einsprachera-dius im revidierten Standortdatenblatt gegenüber demjenigen im ursprünglichen Standortdatenblatt vom 15. März 2018 um gut 178 m auf neu 2'232.99 m erhöht.