3. Das Rechtsamt, das die Beschwerdeverfahren für die BVE leitet,2 führte den Schriftenwechsel durch und edierte die Vorakten sowie die Akten betreffend das Baubewilligungsverfahren bbew 82/2017, in dem es auch um den Umbau der bestehenden Mobilfunkanlage mit neuen Antennen gegangen ist. Die Beschwerdegegnerin beantragt die vollumfängliche Abweisung der Beschwerde, soweit darauf einzutreten sei. Das Regierungsstatthalteramt beantragt ebenfalls, die Beschwerde sei abzuweisen. Die Gemeinde hat unter Verweis auf die Vorakten auf eine (förmliche) Stellungnahme verzichtet. Das beco hält an seiner bisherigen (positiven) Beurteilung fest.