2. Gegen den Entscheid des Regierungsstatthalteramts reichte die Beschwerdeführerin am 15. Dezember 2018 Beschwerde bei der Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion des Kantons Bern (BVE) ein. Sie beantragt sinngemäss, der Gesamtentscheid vom 16. November 2018 sei bezüglich der Antennen Nrn. 7, 8 und 9 aufzuheben und dem Bauvorhaben sei insoweit die Baubewilligung zu verweigern.