Am 8. Oktober 2018 reichte die Beschwerdegegnerin ein revidiertes Standortdatenblatt, datiert vom 5. Oktober 2018 (Version 1.55), ein; dies nachdem sie bereits mit Eingabe vom 20. September 2018 ein inhaltlich nahezu identisches Standortdatenblatt (Version 1.54) eingereicht hatte, das aber noch mit dem Vermerk «preliminary document, not for distribution» versehen war. Das revidierte Standortdatenblatt wurde den Verfahrensbeteiligten zugestellt; gleichzeitig erhielten diese Gelegenheit, Schlussbemerkungen einzureichen.