Beschwerdegegnerin und die Montage von neun neuen Antennen (Laufnummern 1 bis 9) sowie eine damit verbundene Erhöhung der Sendeleistung. Die bestehenden neun Antennen der D.________ AG (Laufnummern 10 bis 18) sind vom Bauvorhaben hingegen nicht betroffen. Da die Bauparzelle in der Landwirtschaftszone liegt, stellte die Beschwerdegegnerin zusätzlich ein Ausnahmegesuch für das Bauen in der Landwirtschaftszone. Das Baugesuch vom 1. März 2018 wurde im Anzeiger Langenthal und Umgebung vom 19. und 26. April 2018 publiziert. Gegen das Bauvorhaben erhob unter anderen die Beschwerdeführerin Einsprache.