müssen. Dies gilt umso mehr, als die Gemeindeversammlung vorher die Überbauungsordnung I.________Gebäude welche eine grössere Ausnutzung des Geländes vorsah, klar abgelehnt hatte.30 Auf dem neuen Plan fehlen vermutlich wegen dieser Ablehnung die vorher bestehende Linie um das gesamte Grundstück Nr. H.________ und der Hinweis darauf, dass dafür eine separate Überbauungsordnung ausgearbeitet und separat zur Abstimmung gebracht wird. In der Folge wurde der südliche, nicht dem Wirkungsbereich des Uferschutzplans unterstellte Teil der Parzelle Nr. H.________ abparzelliert und überbaut.31