Das AGR kommentierte die Streichung des Teilsatzes mit der Bemerkung "Vorschrift nun offener und i.o."22 Der so geändert Art. 8 Abs. 2 ÜUV wurde am 7. Juni 2013 durch die Gemeindeversammlung beschlossen und am 27. Oktober 2016 durch das AGR genehmigt.23