eingezeichneten Baulinie und der Baulinie Erdgeschoss geschlossene Bauteile bis zu einer Gesamthöhe von höchstens 3.6 m über dem massgebenden Terrain zulässig. Über Terrassen, die das massgebende Terrain max. 1 m überragen, sind offene Bauteile wie Überdachung, Tragkonstruktionen, Abschrankungen usw. bis zu einer Gesamthöhe von gebäudeseitig maximal 4 m und seeseitig maximal 2.5 m über den Terrassen zulässig. Der Bereich der Baulinie Einstellhalle ist für unter dem Terrain liegende Fahrzeugabstellplätze und Nebenräume (unterirdische Bauten) bestimmt. 4 An- und Kleinbauten können nur auf der vom See abgewendeten Seite der bestehenden