mehrstöckige Gebäude) im Vergleich zu den bestehenden Gebäuden leicht vom See zurückversetzt festgelegt.15 Die UÜV sehen vor: Art. 8: 1 Der Sektor D ist für Hotelbauten reserviert. 2 Gebäudemasse und Fassadengestaltung bzw. -gliederung, insbesondere auch Materialwahl und Farbgebung, richten sich nach der heute vorhandenen Baustruktur. Seeseits der Baulinie gilt ein Bauverbot für Hochbauten. 3 Zwecks Einbezug seeseitigen Terrassen im Restaurationsbetrieb sind zwischen der im Plan