Mit der zweiten nachträglichen Änderung des USP habe der Gemeinderat im gemischt-geringfügigen Verfahren die von der Gemeindeversammlung im Juni 2013 beschlossene Anpassung des Uferschutzes abgeändert, da ein reduziertes Gebäude ermöglicht werden sollte. Dabei sei der Wirkungsbereich der Uferschutzzone gegen den See hin verschoben worden, was dem Beschwerdeführer ermöglicht habe, seine Parzelle zu teilen und auf den hinten liegenden Parzellen grössere Häuser zu bauen.