Der geplante Neubau sieht beidseits des Hauptgebäudes angebaute einstöckige Nebengebäude mit Flachdach im Westen vor. Anstelle des heute freistehenden Nebengebäudes soll ein zurückversetzter Aufbau auf das Flachdach des angebauten Nebengebäudes erfolgen, mit einem Teil des Flachdachs als Terrasse zur geplanten "5.5- Zimmerwohnung". Das projektierte Hauptgebäude und die Nebengebäude haben gemäss den Angaben des Beschwerdeführers eine Grundfläche von rund 540 m2 bzw. 620 m2 und das Gebäudevolumen des Neubaus beträgt 11'740 m3.10 Das hier umstrittene Vorhaben befindet sich innerhalb der Baulinien des USP. Es ist bedeutend grösser geplant als die bestehenden Gebäude.