a) Der Beschwerdeführer plant, das in die Jahre gekommene I.________Gebäude abzubrechen und (nebst Parkplätzen und einer Einstellhallte) ein neues G.________Gebäude zu erstellen. Gemäss den Berechnungen des Beschwerdeführers hat das mehrgeschossige Hauptgebäude des bestehenden I.________Gebäudes eine Grundfläche von rund 280 m2 mit Anbauten von rund 350 m2; das freistehende Nebengebäude hat eine Grundfläche von 185 m2. Das Gebäudevolumen beträgt rund 6'700 m3. Der geplante Neubau sieht beidseits des Hauptgebäudes angebaute einstöckige Nebengebäude mit Flachdach im Westen vor.