2. Dagegen reichte der Beschwerdeführer am 4. Dezember 2018 Beschwerde bei der Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion des Kantons Bern (BVE) ein. Er beantragt die Aufhebung des Bauabschlags vom 2. November 2018 und die Bewilligung des generellen Baugesuchs vom 31. März 2017. Er bringt insbesondere vor, die geltenden Vorschriften würden den geplanten, grösseren Neubau zulassen, da er innerhalb der Baulinien des USP projektiert sei. 3. Das Rechtsamt, das die Beschwerdeverfahren für die BVE leitet8, führte den Schriftenwechsel durch und holte die Vorakten ein. Auf die Rechtsschriften wird, soweit für den Entscheid wesentlich, in den nachfolgenden Erwägungen eingegangen.