Mit Schreiben vom 17. April 2018 reichte der Beschwerdeführer neue Pläne, eine Parkplatzberechnung und ein angepasstes Baugesuchsformular ein. Demgemäss umfasst das generelle Baugesuch neu den Neubau eines G.________Gebäudes, 38 Parkplätze in einer unterirdischen Einstellhalle sowie 19 Aussenparkplätze.6 Aufgrund von Meinungsverschiedenheiten bezüglich des erlaubten Volumens und auf erneute Bitte des Regierungsstatthalteramtes hin reichte der Beschwerdeführer am 9. Mai 2018 eine Volumenberechnung ein. Das Regierungsstatthalteramt bezweifelte im Folgenden die Bewilligungsfähigkeit des generellen Baugesuchs und gab dem Beschwerdeführer