8 KoG3 zwischen der Gemeinde und dem Regierungsstatthalteramt statt. Am 20. September 2017 stellte der Beschwerdeführer ein separates Baugesuch für den Abbruch des bestehenden I.________Gebäudes.4 Zudem teilte der Beschwerdeführer mit, sein Projekt anpassen zu wollen und wünschte einen Termin vor Ort, welcher am 11. Januar 2018 stattfand.5 Das Regierungsstatthalteramt forderte den Beschwerdeführer mit Verfügung vom 14. Februar 2018 auf, das geänderte Projekt nochmals zu überarbeiten, eine Volumenberechnung des bestehenden und des neuen Gebäudes einzureichen und die eingereichten Pläne und Unterlagen zu verbessern.