Das vom Beschwerdeführer gestellte generelle Baugesuch betrifft nur die Fragen der baupolizeilichen Masse und der Abstände zu den Nachbarparzellen, die Nutzung sowie die Zahl der Abstellplätze für PKW und Zweiräder.1 Die Gemeinde leitete das Gesuch an das Regierungsstatthalteramt weiter, welches verschiedene Mängel beheben liess.2 Gegen das Bauvorhaben erhob unter anderem die Erblasserin der Beschwerdegegnerschaft Einsprache. Am 9. August 2017 fand ein Bereinigungsgespräch gemäss Art. 8 KoG3 zwischen der Gemeinde und dem Regierungsstatthalteramt statt.